Stand: Aug.2024, Zusammengestellte Infos, ohne Gewähr. Wird ab und an aktualisiert.
Da es momentan keinen deutschen Importeur, bzw. deutsche Niederlassung für mehr gibt, muss man sich für Neuwagen, aber auch für Ersatzteile direkt an den Hersteller wenden ( am besten per Mail (google-Übersetzer hilft - www.secma-performance.fr ) oder ggfs. bei einem grenznahen Händler bspw. Tardieu Automobiles ( Herr Tardieu spricht etwas englisch, kein deutsch. https://www.facebook.com/tardieuautomobiles/ ).
Kauf
Wichtig sind neben Kaufvertrag, bzw. Rechnung, aus der ersichtlich sein muss, dass es ein Neufahrzeug ist, auch das COC (EU-weit gültige EG-Typgenehmigung). Dieses COC kann man sich von auch vorab schon einmal zukommen lassen, um ggfs. bei Zulassungsstelle oder Versicherung nachzufragen. Hinweis: Ohne COC ist eine Zulassung in Deutschland nur mit TÜV Einzelabnahme möglich.
Überführung
Überführung des Neufahrzeugs nach Deutschland ist nicht mit einem deutschen Überführungskennzeichen möglich. Wenn, müsste es ein Kennzeichen aus Frankreich sein. Deswegen am besten per Anhänger das Fahrzeug holen.
Zoll
Zoll fällt beim Import von Neufahrzeugen aus EU Ländern, also auch Frankreich, nicht an.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhälst Du beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Du dann bei der Zulassungsstelle zusätzlich vorlegen musst.
Einfuhrumsatzsteuer
Bei Neufahrzeugen aus der EU muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf die Original-Rechnung bei dem für Dich zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Dort musst Du dann auch die deutsche Mehrwertsteuer (19%) bezahlen. Diese wird aus dem Nettokaufpreis (plus evtl. Nebenkosten) errechnet. Im Gegensatz zu Gebrauchtwagen aus der EU: keine Einfuhrumsatzsteuer!
Nach der steuerrechtlichen Definition gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es im Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren ist oder die erste Inbetriebnahme beim Kauf nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Versicherung
Für die Zulassung ist dann erstmal eine Versicherung nötig. Online Vergleichsportale kann man dabei vergessen, weil als Hersteller dort nicht bekannt ist und die Typ-Schlüssel HSN/TSN nicht existent sind.
Somit am besten telefonisch/persönlich mit einer Versicherung Kontakt aufnehmen. Bspw. HUK und nicht HUK24, da dort nur online)
Die müssen dann ggfs. intern Rücksprache halten. Fahrzeugtyp ist "Kabrio-Limousine" und dann kann man nach Festlegung des Tarifs (Vollkasko, Haftpflicht etc.) die eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) erhalten.
Zulassung
Das Neufahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Zum Abgleich der Seriennummer etc. Am besten auch per Anhänger.
Für die Zulassungsstelle benötigt man dann folgende Dokumente:
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder -Kaufvertrag, am besten beide Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- (nur bei Import aus NICHT EU Ländern: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll)
Falls es Probleme mit dem COC gibt, ist in Frankreich recht hilfsbereit.
Ansonsten: Viel Erfolg und viel Spaß mit dem neuen
Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung
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Re: Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung
Hallo Fred,
Vielen Dank für die tolle Zusammenstellung
Zum Thema Zoll bzw. Zulassung habe ich noch ein Detail gefunden...
Vom Zoll erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist neben Fahrzeug bei der Zulassung mitzubringen, zusätzlich zu den von Dir genannten Unterlagen.
"Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen.“
Quelle https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=348
VG, Wolfgang
Vielen Dank für die tolle Zusammenstellung
Zum Thema Zoll bzw. Zulassung habe ich noch ein Detail gefunden...
Vom Zoll erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist neben Fahrzeug bei der Zulassung mitzubringen, zusätzlich zu den von Dir genannten Unterlagen.
"Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen.“
Quelle https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=348
VG, Wolfgang
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Re: Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung
Klar, aber Zoll nur bei Einfuhr aus nicht EU Staaten. Frankreich ist aber EU und da es ja um den Import aus Frankreich geht, deswegen hier nicht nötig.
Habe den Hinweis oben allerdings nochmal mehr hervorgehoben
Habe den Hinweis oben allerdings nochmal mehr hervorgehoben
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Re: Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung
Hallo,
bezüglich dem Procedere bei der Zulassung (Vorführung des KFZ) ist eine interessante Option bekannt geworden:
bezüglich dem Procedere bei der Zulassung (Vorführung des KFZ) ist eine interessante Option bekannt geworden:
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für die Zulassung eines Neufahrzeuges ohne ZBII benötigen wir das CoC sowie Kaufvertrag oder Rechnung. Die Fahrgestell-Nr. muss bestätigt werden: entweder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (Tüv) oder von einer Behörde( nicht vom Händler). Sollte dies nicht möglich sein, kann das Fahrzeug trotzdem zugelassen werden, die ZBII bleibt jedoch bis zur Vorführung hier bei der Zulassungsstelle. Eine Hauptuntersuchung ist nicht notwendig. Jedoch ist eine Bestätigung des Händlers das es sich bei dem Fahrzeug um ein Neufahrzeug handelt notwendig. Zudem benötigen Sie noch die üblichen Zulassungsunterlagen, eVB-Nr. Versicherung, Ausweis, Bankverbindung.
Dann kann ein Termin für Neuzulassung gebucht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Zulassungsbehörde
Rheinisch-Bergischer-Kreis
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