Da es momentan keinen deutschen Importeur, bzw. deutsche Niederlassung für


Kauf
Wichtig sind neben Kaufvertrag, bzw. Rechnung, aus der ersichtlich sein muss, dass es ein Neufahrzeug ist, auch das COC (EU-weit gültige EG-Typgenehmigung). Dieses COC kann man sich von

Überführung
Überführung des Neufahrzeugs nach Deutschland ist nicht mit einem deutschen Überführungskennzeichen möglich. Wenn, müsste es ein Kennzeichen aus Frankreich sein. Deswegen am besten per Anhänger das Fahrzeug holen.
Zoll
Zoll fällt beim Import von Neufahrzeugen aus EU Ländern, also auch Frankreich, nicht an.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhälst Du beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Du dann bei der Zulassungsstelle zusätzlich vorlegen musst.
Einfuhrumsatzsteuer
Bei Neufahrzeugen aus der EU muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf die Original-Rechnung bei dem für Dich zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Dort musst Du dann auch die deutsche Mehrwertsteuer (19%) bezahlen. Diese wird aus dem Nettokaufpreis (plus evtl. Nebenkosten) errechnet. Im Gegensatz zu Gebrauchtwagen aus der EU: keine Einfuhrumsatzsteuer!
Nach der steuerrechtlichen Definition gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es im Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren ist oder die erste Inbetriebnahme beim Kauf nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Versicherung
Für die Zulassung ist dann erstmal eine Versicherung nötig. Online Vergleichsportale kann man dabei vergessen, weil

Somit am besten telefonisch/persönlich mit einer Versicherung Kontakt aufnehmen. Bspw. HUK und nicht HUK24, da dort nur online)
Die müssen dann ggfs. intern Rücksprache halten. Fahrzeugtyp ist "Kabrio-Limousine" und dann kann man nach Festlegung des Tarifs (Vollkasko, Haftpflicht etc.) die eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) erhalten.
Zulassung
Das Neufahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Zum Abgleich der Seriennummer etc. Am besten auch per Anhänger.
Für die Zulassungsstelle benötigt man dann folgende Dokumente:
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder -Kaufvertrag, am besten beide Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- (nur bei Import aus NICHT EU Ländern: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll)
Falls es Probleme mit dem COC gibt, ist

Ansonsten: Viel Erfolg und viel Spaß mit dem neuen

