Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung

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fred_feuerstein
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Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung

#1

Beitrag von fred_feuerstein » 02.08.2024 16:29

Stand: Aug.2024, Zusammengestellte Infos, ohne Gewähr. Wird ab und an aktualisiert.

Da es momentan keinen deutschen Importeur, bzw. deutsche Niederlassung für :secma: mehr gibt, muss man sich für Neuwagen, aber auch für Ersatzteile direkt an den Hersteller wenden ( am besten per Mail (google-Übersetzer hilft ;) - www.secma-performance.fr ) oder ggfs. bei einem grenznahen Händler bspw. Tardieu Automobiles ( Herr Tardieu spricht etwas englisch, kein deutsch. https://www.facebook.com/tardieuautomobiles/ ).

Kauf

Wichtig sind neben Kaufvertrag, bzw. Rechnung, aus der ersichtlich sein muss, dass es ein Neufahrzeug ist, auch das COC (EU-weit gültige EG-Typgenehmigung). Dieses COC kann man sich von :secma: auch vorab schon einmal zukommen lassen, um ggfs. bei Zulassungsstelle oder Versicherung nachzufragen. Hinweis: Ohne COC ist eine Zulassung in Deutschland nur mit TÜV Einzelabnahme möglich.

Überführung

Überführung des Neufahrzeugs nach Deutschland ist nicht mit einem deutschen Überführungskennzeichen möglich. Wenn, müsste es ein Kennzeichen aus Frankreich sein. Deswegen am besten per Anhänger das Fahrzeug holen.

Zoll

Zoll fällt beim Import von Neufahrzeugen aus EU Ländern, also auch Frankreich, nicht an.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhälst Du beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Du dann bei der Zulassungsstelle zusätzlich vorlegen musst.

Einfuhrumsatzsteuer

Bei Neufahrzeugen aus der EU muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf die Original-Rechnung bei dem für Dich zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Dort musst Du dann auch die deutsche Mehrwertsteuer (19%) bezahlen. Diese wird aus dem Nettokaufpreis (plus evtl. Nebenkosten) errechnet. Im Gegensatz zu Gebrauchtwagen aus der EU: keine Einfuhrumsatzsteuer!
Nach der steuerrechtlichen Definition gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es im Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren ist oder die erste Inbetriebnahme beim Kauf nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Versicherung

Für die Zulassung ist dann erstmal eine Versicherung nötig. Online Vergleichsportale kann man dabei vergessen, weil :secma: als Hersteller dort nicht bekannt ist und die Typ-Schlüssel HSN/TSN nicht existent sind.
Somit am besten telefonisch/persönlich mit einer Versicherung Kontakt aufnehmen. Bspw. HUK und nicht HUK24, da dort nur online)
Die müssen dann ggfs. intern Rücksprache halten. Fahrzeugtyp ist "Kabrio-Limousine" und dann kann man nach Festlegung des Tarifs (Vollkasko, Haftpflicht etc.) die eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) erhalten.

Zulassung

Für die Zulassungsstelle benötigt man dann folgende Dokumente:
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder -Kaufvertrag, am besten beide Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- (nur bei Import aus NICHT EU Ländern: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll)

Falls es Probleme mit dem COC gibt, ist :secma: in Frankreich recht hilfsbereit.

Ansonsten: Viel Erfolg und viel Spaß mit dem neuen :secma: :D
Gruß, Fred

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Re: Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung

#2

Beitrag von Wolle77 » 07.08.2024 13:13

Hallo Fred,

Vielen Dank für die tolle Zusammenstellung 👍

Zum Thema Zoll bzw. Zulassung habe ich noch ein Detail gefunden...
Vom Zoll erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist neben Fahrzeug bei der Zulassung mitzubringen, zusätzlich zu den von Dir genannten Unterlagen.


"Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen.“

Quelle https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=348

VG, Wolfgang

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Re: Info: Kauf eines neuen Secma in Frankreich, Einfuhr und Zulassung

#3

Beitrag von fred_feuerstein » 07.08.2024 14:19

Klar, aber Zoll nur bei Einfuhr aus nicht EU Staaten. Frankreich ist aber EU und da es ja um den Import aus Frankreich geht, deswegen hier nicht nötig.
Habe den Hinweis oben allerdings nochmal mehr hervorgehoben :)
Gruß, Fred

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